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HBO Datenbank - Bericht

Autor: Kistenich, Johannes
Titel: ``Säkularisierung vor der Aufklärung? Zum Verhältnis von Schule, Kirche und Religion in der frühen Neuzeit``
Erscheinungsjahr: 03/2007
Text des Beitrages:


Tagungsbericht „Säkularisierung vor der Aufklärung? Zum Verhältnis von Schule, Kirche und Religion in der frühen Neuzeit“

Vom 15.-17.11.2006 fand unter der wissenschaftlichen Leitung von Juliane Jacobi (Potsdam), Jean-Luc Le Cam (Brest) und Hans-Ulrich Musolff (Bielefeld) im Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld mit Unterstützung der Fritz Thyssen Stiftung eine Tagung des Arbeitskreises Vormoderne Erziehungsgeschichte (AVE) statt. Zum dritten Mal in Folge beschäftigte sich die Fachtagung damit vornehmlich mit Entwicklungen des Spätmittelalters und der Frühneuzeit. Im Mittelpunkt der 17 Vorträge und Diskussionen dieser international besuchten Konferenz stand die Frage, ob – und wenn ja – in welcher Ausprägung und welchem Ausmaß im Schulwesen von der Reformation bis zur ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts Säkularisierungstendenzen im Sinne einer Zurückdrängung kirchlich-religiöser Kräfte in Bildungseinrichtungen festzustellen sind. Diesem Fragenkomplex wurde nach einführenden Vorträgen in fünf Sektionen nachgegangen: (1) Katholische Schule, katholische Kirche und Religion, (2) Elementarschulwesen, Kirche und Religion, (3) Protestantische Schule, protestantische Kirche und Religion, (4) Mädchen- und Frauenbildung, (5) Qualifizierungsfunktion der Schule und Qualifizierung der Lehrer. Zum Bedauern der Organisatoren dieser Tagung blieb das jüdische Schul- und Bildungswesen unbearbeitet, weil dafür keine Referenten gewonnen werden konnten.

In seinem Einführungsvortrag „Auf der Suche nach der Säkularisierung vor der Aufklärung“ arbeitete Hartmut Lehmann (Göttingen/Kiel) im Sinne einer systematisierenden Zusammenschau der Facetten des „Säkularisierungsbegriffs“ in der modernen Forschung, vorwiegend der Geschichtswissenschaft und der Religionssoziologie, sieben als konstitutiv oder typisch anzusehende Aspekte heraus. Er ging der Frage nach, welche dieser Gesichtspunkte bereits für die Zeit bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts fruchtbringend herangezogen werden können: (1) Tendenzen zur Rationalität bzw. Verwissenschaftlichung sind auch für die „Vormoderne“ zu konstatieren, wenn man etwa an das zunehmende Interesse an Empirie in Naturwissenschaften und Medizin oder an technische Entwicklungen (z.B. Mikroskopie) denkt. Wenngleich dies auch zu einer Skepsis gegenüber der Autorität der Bibel führte, so ist doch die Erforschung der Natur selbst noch nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit einer Zurückdrängung des Religiösen, sahen doch viele Zeitgenossen in der Natur in erster Linie das sichtbare Zeichen des Wirkens Gottes („zweites Buch Gottes“). (2) Die „funktionale Differenzierung“ (Niklas Luhmann), d.h. die Ausdifferenzierung der Einflusssphären von Kirche und Staat, war bis zur Wende zum 18. Jahrhundert in mancher Hinsicht noch kaum vorangeschritten. Im Gegenteil belegen der enge Zusammenhang von Disziplinierung (Policey) und Konfessionalisierung, dass im 16./.17. Jahrhundert aus Sicht der politischen Kräfte eine funktionale Differenzierung nur bedingt erstrebenswert und gerade über das religiös-konfessionelle Element die Einbindung und Kontrolle der Untertanen in das staatliche Ordnungssystem beabsichtigt war. (3) Als weiteres Kriterium führte Lehmann die „Privatisierung“ (Thomas Luckmann) an, hier also die Verlagerung des religiösen Lebens in die private Sphäre, deren Wurzeln freilich zumindest bis in die spätmittelalterliche Frömmigkeitsbewegung zurückreichen und in der Reformation weiter ausgeprägt wurden. (4) Damit in engem Zusammenhang stehen Individualisierung, Subjektivierung bzw. Autonomisierung des Religiösen im Sinne einer auf die Heilsgewinnung des Einzelnen konzentrierten Sicht. Hierbei wäre z.B. anhand frühneuzeitlicher Leichenpredigten oder von Ego-Dokumenten zu prüfen, inwieweit vor 1800 mittelalterliche Traditionen der Typisierung und des Exemplarischen vorherrschten oder durch eine tatsächlich individuelle Charakterisierung abgelöst wurden. (5) Als weiteren Gesichtspunkt erwähnte Lehmann die Pluralisierung, verstanden als die Vermehrung theologischer Deutungsweisen. Unzweifelhaft ist während der Frühneuzeit eine Vielfalt religiöser Erneuerungsbewegungen zu konstatieren, die gleichwohl in Mitteleuropa gemessen an Quantität und Wirkmacht durchaus begrenzt blieben. (6) Im Hinblick auf Verweltlichung konstatierte Lehmann, dass es bis ins 17. Jahrhundert keine signifikanten bzw. irreversiblen Tendenzen zur Verweltlichung gegeben habe. (7) Schließlich nannte er die Marginalisierung des Religiösen. Hingegen spricht vieles dafür, dass (entgegen einer Marginalisierungstendenz) in der Frühneuzeit eine weitere christliche Durchdringung zu beobachten ist, resultierend nicht zuletzt aus der Konkurrenz der theologischen Ansprüche und der Allgegenwart des Krieges als Mittel ihrer Durchsetzung.

Lehmann mahnte zusammenfassend für den Zeitraum vom 16. bis zum beginnenden 18. Jahrhundert zum vorsichtigen Umgang mit dem Säkularisierungsbegriff. Man werde für diese Phase das Augenmerk stets auf zwei gegensätzliche Strömungen richten müssen: Säkularisierungsprozesse einerseits und Rechristianisierungsprozesse andererseits. Daneben sei das Auseinanderklaffen von Gelehrtenmeinungen (elitär-religiösem Eskapismus) und der Religiosität der bürgerlichen und unterbürgerlichen Schichten getrennt zu prüfen. Die Suche nach der „Säkularisierung vor der Aufklärung“ bedeutet mithin die Suche nach einem neuen Begriff der Säkularisierung: Dies setzt Mikrostudien zu epochen- und milieuspezifischen Veränderungen voraus. Gerade Schule kann dafür ein sinnvoller Untersuchungsgegenstand sein. Wichtig ist dabei der Blick auf den Umgang mit Antikenrezeption und Humanismus.

Die nachfolgenden Vorträge haben grundsätzlich die Skepsis Lehmanns gegenüber dem Nachweis von Säkularisierungstendenzen bis zum beginnenden 18. Jahrhundert für den Bereich des (mitteleuropäischen) Schul- und Bildungswesens bestätigt. Zugleich unterstrichen sie das Erfordernis, Fragen von Kontinuität und Diskontinuität seit dem (Spät-) Mittelalter stärker im Blick zu behalten. Einzelne Beitragende stellten das Kernthema „Säkularisierung“ in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen, gelegentlich wurde bei einer Fülle, im Einzelfall durchaus interessanter, Detailinformationen etwa zu Aspekten der Schulwirklichkeit und Institutionengeschichte das Oberthema der Tagung eher am Rande gestreift. Eine Reihe von Aspekten wurde zudem in unterschiedlichem Kontext aufgegriffen, sodass es angemessen erscheint, in einer Rezension nicht die einzelnen Vorträge in ihrer Abfolge zu behandeln, sondern sie im Bezug auf die zentrale Fragestellung der Tagung unter thematischen Teilaspekten zu bündeln.

(1) Säkularisierung durch Säkularisation?

Wiederholt thematisiert wurde der Zusammenhang zwischen der „Säkularisation“ Geistlicher Institute, von Klöstern und Stiften also, im Zuge der Reformation einerseits und der Heranziehung von Erlösen aus der Säkularisation für den Um- und Ausbau des (zumeist höheren) Schulwesens andererseits, wie dies etwa für die „Württembergischen Klosterschulen“ des 16. Jahrhunderts bekannt ist. Markus Wriedt (Mainz/Milwaukee) arbeitete diesen Gesichtspunkt in seinem Vortrag über „Säkularisierung wider Willen – Der säkularisierende Modernisierungsschub infolge der reformatorischen Schul- und Universitätsreform“ ausgehend von einem Durchgang durch die einschlägigen Schriften v.a. Martin Luthers und Philipp Melanchthons aus: Im Verständnis der Reformatoren bedeutete die Verwendung von Gebäuden und Personal Geistlicher Institute bzw. von Säkularisationserlösen für Schulzwecke eine Reformation im Wortsinne, nämlich die Zurückführung der Klöster auf ihre ursprüngliche Aufgabe.

Detailliert schilderte Andreas Lindner (Erfurt) in seinem Beitrag zum Thema „Landadel als Träger reformatorischer Bildungsorganisation – Bedingungen und Motive am Beispiel der Klosterschulen des nordthüringer Raumes (Donndorf, Ilfeld, Ilsenburg, Roßleben)“ den Prozess der Umwidmung von Klöstern zu höheren (lutherischen) Schulen bzw. von Klostergut zu Schulstiftungen auf Betreiben protestantischer Adelsfamilien während des 16. Jahrhunderts (Grafen von Stolberg: Ilsenburg, Ilfeld; Grafen von Witzleben: Roßleben; Freiherr von Werthern auf Wiehe: Donndorf). Der sächsische Landadel habe, so Lindner, mit Unterstützung führender Reformatoren wie Philipp Melanchthon, Michael Neander oder Georg Fabritius diesen Prozess während der 1540er Jahre vorangetrieben, um seine Position im eigenen Herrschaftsraum zu arrondieren, bevor der Landesherr durch Sequestration der Klöster, die dem niederen Adel über Jahrhunderte als Versorgungsposten gedient hatten, auf den Adelsbesitz zugriff. Christine Absmeier (Stuttgart/Wroclaw) zeigte in ihrer Studie über „Schlesische Schulen zwischen geistlicher und weltlicher Macht“, wie auch dort während des 16. Jahrhunderts kirchliche Pfründen zu schulischen Zwecken, insbesondere zugunsten der höheren protestantischen Schulen, umgewidmet wurden.

Juliane Jacobi richtete in ihrer Untersuchung „Zum Verhältnis von Schule und Kirche im protestantischen Mädchenschulwesen von der Reformation bis zum frühen 18. Jahrhunderts“ den Blick auf jene höheren „Mädchen-“ bzw. „Jungfrauenschulen“, die in den reformatorischen Schulordnungen regelmäßig genannt – gleichwohl aber selten und fast ausschließlich in Städten als gesonderte Einrichtungen nachweisbar sind. In Sachsen beispielsweise war 1557 die Errichtung staatlicher höherer Jungfernschulen in Freiberg, Langensalza und Mühlberg geplant, wiederum auf der Grundlage von Stiftungsgeldern aus ehemaligem (säkularisiertem) Klosterbesitz. Eine systematische Erforschung des Themas Klöster und Stifte nach der Säkularisation im 16. Jahrhundert und deren Nutzung für (Mädchen-) Schulzwecke ist ein Desiderat. Insbesondere wäre im Einzelfall noch zu prüfen, welche Geistlichen Institute in evangelische Stifte umgewandelt wurden und wie lange sie Aufgaben als (Mädchen-) Bildungs-/Erziehungsinstitutionen erfüllt haben.

Bei den von Jacobi untersuchten Schulen ebenso wie bei den von Lindner dargestellten thüringischen Klosterschulen fällt auf, dass sich die Schulen nicht dauerhaft etablieren konnten. Die Jungfernschulen in Freiberg und Langensalza wurden schon nach wenigen Jahren wieder geschlossen (u.a. wegen des geringen Besuchs), über die Schule in Mühlberg weiß man überhaupt nichts. Es erfolgte also in Sachsen langfristig keine Etablierung höherer (lutherischer) Mädchenschulen. Die thüringischen Klosterschulen gerieten größtenteils während der 1580er Jahre in Krisen und stellten spätestens in der Mitte des 17. Jahrhunderts ihren Lehrbetrieb (vorerst) ein.

So einleuchtend auf den ersten Blick der Zusammenhang zwischen Säkularisation Geistlicher Institute und Säkularisierungstendenzen im Schulwesens erscheint, so wird man doch differenzieren müssen, jedenfalls nicht bereits aus der Verwendung von aufgehobenen Klostergebäuden oder Säkularisationserlösen für Schulzwecke zwangsläufig auf eine Säkularisierung des Schulwesens schließen dürfen. Zwar sind die treibenden Kräfte, Landesherren, Adel oder auch Städte, zunächst säkulare Instanzen, die sich aber gerade in den protestantischen Territorien als „Funktionär“ ihrer Kirche etwa im Sinne des landesherrlichen Summepiskopats verstanden. Bei den v.a. im 16. Jahrhundert bald nach Einführung der Reformation in den betreffenden Territorien nachweisbaren „Klosterschulen“ handelte es sich zumal hinsichtlich Inhalten und Zielrichtung eben nicht um „säkularisierte“ Einrichtungen, sondern ganz dezidiert um Instrumente für die Ausbildung von Funktionseliten in Kirche und (konfessionalisiertem) Staat. Das Ideal, das Ziel der reformatorischen Ausbildungs- und Erziehungsvorstellungen war der fromme Christ und gute Staatsbürger, Gottesfurcht und Loyalität zur Obrigkeit zugleich, gewissermaßen als zwei Seiten einer Medaille, worauf Wriedt nachdrücklich hinwies. Insoweit unterscheidet sich die Entwicklung des 16. Jahrhunderts nicht grundlegend von der Heranziehung der Klöster und Stifte als Ausbildungsinstitute für die Kirchen- und Reichsverwaltung in der so genannten „Karolingischen Renaissance“ des 9. Jahrhunderts.

(2) Professionalisierung durch Säkularisierung der Lehrerschaft

Erlöse aus der Säkularisation Geistlicher Institute dienten zuweilen der besseren Dotierung von Lehrerstellen bzw. überhaupt der Einführung fester Lehrergehälter. Die vom Kirchenamt gesonderte, die Existenz sichernde Bezahlung der Lehrkräfte gehört vielerorts zu den zentralen Voraussetzungen für die Loslösung des Lehramts von kirchlichen Ämtern oder Funktionen und damit für eine „personelle Säkularisierung“ des Schulwesens sowie eine Professionalisierung des Lehrerberufs. An die Stelle miserabel bezahlter Küster, von Vikaren mit schlecht dotierten Pfründen oder Theologiestudenten, die „nebenamtlich“ und gleichsam als „Interimslösung“ einige Stunden Unterricht erteilten, um damit ihr Auskommen zu sichern, bis sie eine bessere Stellung erhielten und die ungeliebte Lehrtätigkeit nach kurzer Zeit wieder aufgaben, konnten nun vermehrt weltliche Lehrkräfte treten, die das Lehramt als ihren Beruf begriffen. Im Sinne der Professionalisierung des Lehrerberufs gab es also säkularisierende Einflüsse der Säkularisation im 16. Jahrhundert auf das Schulwesen, wie wiederum Wriedt betonte.

Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere in den Städten bereits im (Spät-) Mittelalter Lehrerstellen durchaus so hinreichend finanziell ausgestattet sein konnten, dass Lehrer oder auch Lehrerinnen ihr Berufsleben lang auf einer Stelle verblieben und es auch Wechsel zwischen geistlichen und weltlichen Lehrkräften gab. Hinzuweisen wäre in diesem Zusammenhang auf die „freiberuflich“ arbeitenden Schreib- und Rechenmeister, wie sie nicht nur in größeren Städten des Reichs spätestens seit dem 14./15. Jahrhundert in erklecklicher Zahl nachzuweisen sind. Die Professionalisierung des Lehrerberufs erfuhr also während der Reformation einen quantitativen Fortschritt, stellte jedoch nicht etwas qualitativ Neues dar und war im Übrigen auch nicht auf den protestantischen Bereich beschränkt. Im katholischen Raum ging die Professionalisierung des Lehrerberufs freilich gerade nicht mit einer Säkularisierung einher, sondern mit einer stärkeren Einbindung des (höheren) Schulwesen und der Lehrer in die kirchlichen Strukturen durch die Heranziehung von Ordensleuten als Lehrkräfte und die Entstehung regelrechter „Lehrorden“ seit dem 16. Jahrhundert.

Wie Andreas Wendland (Frankfurt/Main) in seinem Beitrag unter dem Titel „Jenseits der Societas Jesu. Orden und Kongregationen im kirchlichen und weltlichen Schulwesen 1648-1730“ am Beispiel der katholischen Gebiete der Schweizer Eidgenossenschaft ausführte, führte gerade die Schwierigkeit, geeignete Lehrer zu bekommen und deren Finanzierung zu sichern, dazu, dass man Schulen Geistlichen Orden übertrug. Zugleich nahm die Akzeptanz beim katholischen schweizer (Pfarr-) Klerus für die Übernahme von Lehrämtern ab, verbunden mit einer signifikant hohen Fluktuation bei den Lehrerstellen. Insoweit erfolgte langfristig die Säkularisierung des Lehrerstands dort auf Betreiben und nicht etwa gegen den Widerstand des Klerus.

Für den Bereich des katholischen Mädchenschulwesens zeichnete Andreas Rutz (Bonn) in seinem Vortrag „Der Primat der Religion. Zur Entstehung und Entwicklung separater Mädchenschulen in den katholischen Territorien des Reiches im 17. Jahrhundert“ die Entstehung eines „weiblichen Lehrapostolats“ mit dem Aufkommen der Lehrorden seit dem 16. Jahrhundert nach. Erst seit dem 18. Jahrhundert übernahmen zunehmend weltliche weibliche Lehrkräfte den Unterricht in den von ihm untersuchten katholischen Gebieten. Die Beiträge von Wendland und Rutz zeigten, dass die Säkularisierung des Lehrerberufs in katholischen Gebieten gegenüber den protestantischen später einsetzte. Unter diesem Gesichtspunkt sind also konfessionelle Unterschiede zu konstatieren.

Dass freilich auch im protestantischen Bereich Formen der Professionalisierung des Lehrerberufs jenseits von Säkularisierungstendenzen gerade innerhalb kirchlicher Strukturen praktiziert wurde und keineswegs durchgängig zu beobachten sind, zeigte Axel Oberschelp (Halle a. d. Saale) am Beispiel des Halleschen Waisenhauses, der größten Bildungsanstalt des Alten Reichs, in den Jahrzehnten um 1700. Man richtete in Halle ein Seminarium praeceptorum selectum ein, in dem Lehrkräfte zwei Jahre ausgebildet wurden und sich die Absolventen verpflichten mussten, mindestens drei Jahre zu unterrichten. Doch insgesamt prägten noch bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts auch im Waisenhaus Theologen bzw. Theologiestudenten das Lehrerbild, die rasch aus dem Lehramt in ein Pfarramt wechselten und in deren Beurteilung noch lange Frömmigkeit vor Fachkenntnissen und methodisch-didaktischer Kompetenz rangierte.

(3) „Verstaatlichung des Schulwesens“: Die weltliche Obrigkeit als Schulgründer und -träger

In einer Reihe von Vorträgen wurde die Beteiligung des Landesherrn, des Adels oder der Städte an der Entstehung und Ausstattung von Bildungseinrichtungen als Indiz für Säkularisierung hervorgehoben, etwa im Zusammenhang mit der Umnutzung säkularisierter Klöster zu Schulzwecken. In den reformatorischen Schriften, die sich mit Erziehungsfragen und Bildungsinstitutionen befassten, war eine Transformation des Erziehungsmonopols hin zur Obrigkeit, zum Staat abzulesen, worauf Wriedt hinwies. Gleichwohl gilt es gerade bei diesem Gesichtspunkt, die Traditionen seit dem (Spät-) Mittelalter im Blick zu halten, insbesondere die Aktivitäten der Städte auf Initiative der Kaufleute- und Handwerkerschaft. Demgegenüber blieb allerdings mit Ausnahme allenfalls der Universitätsgründungen das Engagement der Territorialherrn bis ins 16. Jahrhundert auffallend gering. Auch wenn seitdem das Schulwesen stärker in den Blick der Landesherrn geriet, was sich etwa an Regelungen in den Kirchen- und Schulordnungen oder auch der Untersuchung der Schulwirklichkeit mittels Visitationen ablesen lässt, so bedeutet dieser zunehmende Einfluss einer weltlichen Kraft noch nicht zwangsläufig weitergehende Säkularisierungstendenzen. Gerade der Konnex von Kirchen- und Schulordnung oder die Visitation der Schule im Rahmen von Kirchenvisitationen machen deutlich, wie sehr und wie lange im Zeitalter der Reformation und der Konfessionalisierung die Landesherren selbst ihre „Schulpolitik“ unter den Primat der „Religions- und Kirchenpolitik“ stellten.

Eine in diesem Sinne durchaus typische Entwicklung zeigte Stefan Brüdermann (Bückeburg) in seinem Beitrag „Zur Geschichte der ländlichen Elementarschulen und ihrer Lehrer in Schaumburg/Schaumburg-Lippe bis 1748“. Im Zuge der Schaumburgischen Kirchenordnung von 1614 erfuhr auch das Schulwesen einen Aufschwung. 1634 erging auf kirchliches Betreiben die Aufforderung zur Einrichtung von Schulen in allen Kirchdörfern. Das verstärkte landesherrliche Engagement (seit) Mitte des 17. Jahrhunderts mit Ermahnungen zur Anstellung von Lehrern und zur Einhaltung der Schulpflicht stand in engem Zusammenhang mit diesen kirchlichen Initiativen. Es ist bezeichnend, dass wir über den erreichten Stand Mitte des 18. Jahrhunderts (33 ländliche Elementarschulen) wiederum aus den Kirchenvisitationen erfahren. Die Anstellung der Lehrer oblag grundsätzlich dem Konsistorium, verbunden mit einer Prüfung durch den Superintendenten, auch wenn sich einzelne Beispiele finden lassen, in denen die Gemeinden maßgeblichen Einfluss bei Anstellung und Entlassung hatten. Die Schulaufsicht übte der Superintendent aus, zuweilen unterstützt durch so genannte Scholarchen. Amtleute spielten erst allmählich eine stärkere Rolle, v.a. bei der Exekution von Strafen aufgrund von Verstößen gegen die Schulpflicht. Das landesherrliche Engagement richtete sich vornehmlich auf materielle Zuwendungen, etwa in Form von Kapitalstiftungen für bedürftige Schulen – als Zulagen für die Lehrer bzw. zur Unterstützung von Schülern oder zur Einrichtung einer neuen Schule. Wichtiger als die landesherrliche Initiative war die lokale, die freilich nicht selten den landesherrlichen Interessen entgegen stand, z.B. wenn Eltern sich bemühten, die Zahl der Schuljahre zu verkürzen. Der Zweck des Schulbesuchs, wie er sich auch noch in der Landschulordnung widerspiegelt, blieb überwiegend die religiöse Erziehung. Zu ähnlichen Ergebnissen kam Kurt Wesoly (Bonn) in seinem Vortrag „Elterninteressen, Staatsinteressen und Konfessionalität im Elementarschulwesen des Herzogtums Berg vom 16. Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts“.

Gerade für die zweite Hälfte des 16. und das 17. Jahrhundert wird man, zumal in katholischen Territorien, einen Rückgang weltlicher Einflüsse bei Schulgründung und –unterhaltung zu konstatieren haben. Zwar waren Landesherren und Städte als (Mit-) Initiatoren beispielsweise an der Gründung von Gymnasien der Lehrorden oder auch an der Übergabe bestehender (städtischer) Lehranstalten an solche Orden beteiligt und engagierten sich im Einzelfall auch an der Finanzierung dieser Schulen, doch erlangten die Lehrorden in aller Regel eine weitgehende Autonomie und verstanden sich bis etwa zur Mitte des 18. Jahrhunderts als eigentliche Träger der Schule. Hierin wird man also keine Säkularisierungstendenz sehen dürfen, sondern eher ein Phänomen einer „Rechristianisierung“ oder zutreffender vielleicht einer „Konfessionalisierung“.

Eindrucksvoll zeichnete dies Serge Tomamichel (Lyon) in seinem Referat über „Le collège d´Annecy au XVIe siècle. Une institution séculière dans le siècle de la Réforme“ am Beispiel der höheren Schule in der Stadt am (nachreformatorischen) Bischofssitz des Bistums Genf von der spätmittelalterlichen Stadtschule (1326/29 erstmals erwähnt) über deren Restauration und Umwandlung in ein humanistisches Kolleg unter städtischer Aufsicht (1549) bis zur Übertragung an die Barnabiten (1614) und damit der Umwandlung zu einem konfessionell-geprägten Kolleg nach. Auch Wendland beobachtete, wie in der Schweiz seit dem Aufkommen der Jesuitengymnasien in den 1570er Jahren die kommunal-weltlichen Aktivitäten im Schulwesen eher erschlafften, während man sich gerade beim höheren Schulwesen an bestehende Klöster und neue Lehrorden wandte. Eine etatistische Phase der Schulreform setzte nach Wendland in der Schweiz erst in den 1760er Jahren ein.
Für den Bereich des Mädchenschulwesens zeigte Andreas Rutz (Bonn) in seinem Vortrag „Der Primat der Religion. Zur Entstehung und Entwicklung separater Mädchenschulen in den katholischen Territorien des Reiches im 17. Jahrhundert“ die herausragende Rolle der Lehrorden (Ursulinen, Welschnonnen, Englische Fräulein, Sepulchrinerinnen), semireligioser Devotessen und Beginen sowie Tertiarinnen der Bettelorden als Lehrerinnen auf. Die Gründungsphase dieser drei Gruppen erstreckte sich vom Beginn des 17. bis ins 18. Jahrhundert mit einem Höhepunkt 1650-1750. Die Entstehung weltlicher Mädchenschulen war hingegen stärker ein Phänomen des 18. Jahrhunderts – deren wissenschaftliche Behandlung im Übrigen ein Forschungsdefizit. Bei den Motiven für die Ausbreitung der Lehrorden spielte die katholische Konfessionalisierung bzw. das konfessionelle Engagement der Obrigkeit die entscheidende Rolle. Den Schulgründungen gingen Verhandlungen zwischen dem Landesherrn und den Orden voraus. Die Finanzierung der Schulgründungen bzw. des Unterhalts der Lehrerinnen erfolgte durch die Lehrorden. Hinsichtlich Erziehungszielen, Unterrichtsorganisation und Fächern blieben diese Einrichtungen bis weit ins 18. Jahrhundert hinein konfessionell-katholisch geprägte Einrichtungen.

Jean-Luc Le Cam bot in seinem Beitrag unter dem Titel „Späthumanismus, „Helmstädter Konfessionalisierung“ und Säkularisierung der Schule. Zur Genese der Reform von Schule und Schulaufsicht im Herzogtum Braunschweig –Wolfenbüttel nach dem 30jährigen Krieg“ ein interessantes Beispiel für – zumindest vorübergehende – Verstaatlichungstendenzen im Schulwesen während des konfessionellen Zeitalters, etwa durch die Einführung einer von der Kirchenverwaltung unabhängigen obrigkeitlichen Schulaufsicht verbunden mit regelmäßigen Visitationen und obrigkeitlich organisierten Prüfungen der Lehrer und Schüler. Bei Einführung der Reformen Mitte des 17. Jahrhunderts, inspiriert durch die Universität Helmstedt, übertrug der Herzog die Funktion der Schulaufsicht mit Christoph Schrader einem Helmstedter Rhetorikprofessor. Auch im Falle von Braunschweig-Wolfenbüttel zeigt sich gleichwohl keine nachhaltige oder kontinuierliche Säkularisierungsentwicklung. Unter Schraders Nachfolgern finden sich wieder eine Reihe Theologen.

(4) Säkularisierungstendenzen bei den Unterrichtsinhalten

In mehreren Referaten untersuchten die Vortragenden den Stellenwert säkularer Fächer bzw. Unterrichtsinhalte (im Vergleich zu religiöser Unterweisung), so etwa Silke Brockerhoff (Hamburg) in ihrem Beitrag „Zur Qualifizierungsfunktion der Lateinischen Schule des Halleschen Waisenhauses 1697-1729“, wo ein breites Fächerspektrum von Latein und Deutsch bis hin zu Geographie, Geschichte, Kalligraphie und Mathematik unterrichtet wurde und sich Aufklärung und Pietismus miteinander verbanden.

In ihrem Beitrag „La sécularisation de l´enseignement de l´histoire à la fin du XVIIe et au début du XVIIIe siècle“ verglich Chantal Grell (Versailles-St. Quentin en Yvelines) Lehrpläne der Artesfakultäten der Universitäten sowie an den von Geistlichen Orden (Jesuiten, Oratorianer, Doktrinarier, Barnabiten) getragenen Kollegien (Gymnasien) in Frankreich im Hinblick auf Elemente von Geschichtsunterricht vornehmlich im 17. Jahrhundert. Als eigenständiges Fach war Geschichte in keinem dieser Schulprogramme vorgesehen (ausgenommen die Unterweisung des Adels in den Jesuitengymnasien). Gleichwohl wurde historisches Wissen, so Grell, über die klassische Antike bis hin zur französischen Geschichte implizit v.a. im Rahmen der den Lehrplan bestimmenden (klassischen) Sprachstudien vermittelt. Hierbei wäre kritisch zu hinterfragen, ob der Lektürekanon klassisch antiker Autoren überhaupt nennenswert unter inhaltlichen Aspekten behandelt wurde oder nicht doch praktisch ausschließlich auf die Entwicklung der Sprachkompetenz als solcher ausgerichtet war (vgl. beispielsweise das Vorkommen einschlägiger Texte von Terenz oder Juvenal). Einen eigenständigen Wert im Lehrprogramm der höheren Schulen gewann das Fach Geschichte (auch) in Frankreich erst nach der Wende zum 18. Jahrhundert. Eingeführt als „Moralschule für die Menschheit“ etablierte es sich, wobei man zugleich die Trennung vollzog zwischen weltlicher Geschichte einerseits und biblischer Geschichte bzw. Heiligengeschichte (Mirakelgeschichten) und Kirchengeschichte andererseits. Zu konstatieren sind dabei Strömungen, die weltliche Geschichte der Heilsgeschichte unterzuordnen. Zur Geschichte traten als „Hilfswissenschaften“ weitere Fächer wie Geografie und Chronologie. Im Anschluss an den Vortrag von Grell wurde u.a. über die Bedeutung der Volkssprache als Indikator für Säkularisierung diskutiert, gerade auch mit Blick auf den durch die lateinische Liturgie im Kirchlichen bestimmten katholischen Raum.

Wriedt wies in seinem Vortrag übrigens darauf hin, dass im reformatorischen Diskurs über Fragen von Bildung und Erziehung neben theologischen Argumenten insbesondere historische und juristische an Stellenwert gewannen und man sich dabei gerade auf humanistische Autoritäten stützte. Die Reformation habe somit trotz des Rückgriffs (zeitweise ausschließlich) auf die Heilige Schrift als Autorität letztlich die Exklusivität der Bibel infrage gestellt und die Suche nach anderen Autoritäten forciert, worin Wriedt wiederum eine Säkularisierungstendenz sieht.

Fruchtbarer für eine Untersuchung von Säkularisierungsansätzen im Lektürekanon als der Ansatz von Grell scheint dem Rezensenten der Zugang der Germanistin Cornelia Niekus Moore (Berkeley/Honolulu), die im Rahmen der Tagung Ergebnisse ihrer Untersuchung über „Lutherische Erbauungsliteratur in der Mädchenbildung in der frühen Neuzeit“ vorstellte. Dabei weitete die Verfasserin den Blick bewusst über die Schullektüre hinaus. Sie unterschied zwischen religiöser (Gebete, Katechismen, biblisches Material, Erbauungsliteratur) und weltlicher Literatur (Biografien, Romane, Fabeln, Sachbücher/Schulbücher). Beiden Bereichen zuzuordnen seien Schriften wie Ratgeber für Unverheiratete/Anstandsliteratur sowie ABC-Bücher und Fibeln. Im Hinblick auf die Säkularisierung in der Mädchenbildung wies Niekus Moore auf das Aufkommen weltlicher Literatur hin, die auch für Mädchen als geeignet empfunden wurde. Bereits seit den 1560er Jahren weist sie weltliche Anstandsliteratur nach, in der teilweise die Autoren ausdrücklich darauf hinwiesen, dass das Werk nicht als religiöses Buch gedacht sei. Wichtig ist dabei die Feststellung, dass es sich ganz überwiegend bei der weltlichen Anstandsliteratur um Bearbeitungen nicht-deutscher Autoren handelte, vielmehr um Übersetzungen aus Italien, Frankreich oder den Niederlanden. Hinzu tritt „Fachliteratur“, etwa zum Nähen und Kochen, Rechnen, Briefeschreiben, Schminken/Kosmetik oder zum Tanz, wobei diese „Fach-“ bzw. „galante Literatur“ ausdrücklich auch Mädchen einbezog. In der Untersuchung von Niekus Moore fallen konfessionelle Unterschiede ins Auge. So ist deutlich weniger katholische Mädchen-/Frauenliteratur nachzuweisen (stärker als im Reich jedoch im französischen Raum), was möglicherweise damit zusammenhängen könnte, dass in den Kongregationen und Mädchenschulorden eigene Werke verwendet wurden.

Im Mittelpunkt des Unterrichts bei den weiblichen Lehrorden standen, wie Rutz zeigte, Katechismus und religiöse Übungen mit dem Ziel der Vermittlung eines typisch katholischen Frauenideals. Daneben trat der nachzuweisende (geschlechtsspezifische) Handarbeitsunterricht (Nähen, Stricken, Wirken) als säkulares Unterrichtsfach zurück. Ähnliche Verhältnisse zeigte Jacobi auch auf der Grundlage der reformatorischen Schulordnungen. Auch in den protestantischen Mädchenschulen wurde etwa das Lesen ausschließlich an katechetischem Material erlernt und damit christliche Ordnungsvorstellung vermittelt.

Einen methodisch innovativen Ansatz zur Untersuchung von Säkularisierungstendenzen in den Unterrichtsinhalten stellte Hans-Ulrich Musolff vor mit seinem Beitrag „Zur Qualifizierungsfunktion der Oberstufen protestantischer Gymnasien in Westfalen für kirchliche und weltliche Berufe im 17. und frühen 18. Jahrhundert“. Musolff bot eine detaillierte, v.a. auf statistischer Methode basierende Auswertung der Schülerlisten, Universitätsmatrikel und vor allem der erhaltenen bzw. nachweisbaren Disputationen im Hinblick auf die Frage ökonomisch-sozialer Nützlichkeit der Lehrinhalte. Für das Soester Gymnasium um 1700 konstatiert Musolff einen Bedeutungsverlust der Theologie: Immer weniger Absolventen des Soester Gymnasiums studierten im Anschluss Theologie, zunehmend mehr Jura oder Medizin. Entsprechend beobachtet man auch einen deutlichen Rückgang an theologischen Disputationen in Soest. Musolff weist dabei nach, dass aus dem Thema der Disputation auf das Berufsziel geschlossen werden kann: Theologische Disputation = Berufsziel Theologe, philosophische Disputation = Ziel weltlicher akademischer Beruf (Jura, Medizin). Eine Auswertung der nachweisbaren Soester Disputationen aus dem Zeitraum 1600-1750 (265 Stück) ergab 173 theologische, 91 philosophische und 1 juristische, wobei im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts die Zahl der theologischen Disputationen auf den niedrigsten Stand sank. Musolff entwickelte auf dieser Grundlage ein „Vier-Phasen-Modell“: (1) Vorherrschaft der Theologie, (2) Säkularisierungskrise um 1700, (3) Rechristianisierung nach 1710, (4) Zweite Säkularisierungskrise Mitte des 18. Jahrhunderts. Im Vergleich mit anderen protestantischen Gymnasien in Westfalen zeigen sich mit diesem methodischen Zugang durchaus abweichende Entwicklungen. Das Dortmunder Gymnasium (mit 434 nachweisbaren Disputationen aus dem Zeitraum 1600-1750) behielt im ganzen Untersuchungszeitraum einen deutlichen theologischen Schwerpunkt (383 Disputationen) ohne signifikante Säkularisierungstendenzen. Unter den 267 nachweisbaren Disputationen des reformierten Gymnasiums in Hamm hingegen befanden sich 136 juristische! Das Maximum philosophischer Disputationen lag dort in den 1670er Jahren und fiel mit einer Phase vorherrschenden Cartesianismus´ zusammen. Der Anteil der theologischen Disputationen lag in Hamm meist unter 40 . Die Schule verlor folglich in der Rechristianisierungsphase nach 1710 an Bedeutung. Das reformierte Gymnasium Steinfurt schließlich war ausweislich der 271 nachgewiesenen Disputationen aus dem Zeitraum 1600-1749 zunächst Zentrum der reformierten Theologie mit einem Anteil der theologischen Disputationen von über 50 . Im Jahrzehnt von 1660 bis 1669 vollzog sich hier ein Wechsel in der Leitwissenschaft von der Theologie zu säkularen Wissenschaften, ablesbar v.a. an der hohen Zahl juristischer Dispositionen (35 ), ohne dass hier jedoch cartesianische Einflüsse verantwortlich gewesen wären. Noch einmal, im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts, zeigte sich in Steinfurt wie in Soest und Hamm ein deutlicher Säkularisierungstrend, hier wie dort nunmehr stark cartesianisch geprägt (1700-1709 größter Anteil juristischer Disputationen mit 55 ). Als ein Indiz für das Zurücktreten des religiös-kirchlichen Elements in der (Schul-) Bildung berücksichtigte Musolff auch die Wahl von Ausbildungsstätten unabhängig von deren konfessioneller Prägung: Ein Blick auf die Studienorte der Schulabgänger des (lutherischen) Soester Gymnasiums um 1700 zeigt, dass einige selbst an reformierte Universitäten z.B. in Duisburg oder in den Niederlanden wechselten. In diesen Fällen dominierten fachliche Interessen über die konfessionelle Ausrichtung.

Für den Bereich des Elementarschulwesens wies hierzu Wesoly darauf hin, dass auch dort in Einzelfällen konfessionsübergreifender Unterricht nachweisbar ist, etwa bei der reformierten Minderheit im lutherischen Velbert. Für das Zurücktreten des Religiösen gegenüber säkularen Fächern spricht im Übrigen auch die Attraktivität der so genannten Winkelschulen, bei denen Lesen, Schreiben und Rechnen in der Regel den Vorrang hatten gegenüber der religiösen Unterweisung. Eltern nahmen dabei durchaus in Kauf, dass der Unterricht an den privatwirtschaftlich organisierten Winkelschulen mit höheren Schulgeldzahlungen verbunden war. Zum Verständnis wichtig ist der Hinweis von Wesoly auf den hohen Stellenwert von Elementarkenntnissen in der bäuerlichen Bevölkerung des Herzogtums Berg, wo Bauern als Schöffen zu Gericht saßen und bei der Steuererhebung eingebunden waren.

Eine Extremposition unter den Vortragenden nahm Thomas Max Safley (Philadelphia) in seinem Vortrag „’Säkularisierung’ der Kindererziehung in den städtischen und konfessionellen Waisenhäusern Augsburgs 1572-1780“ ein. Er vertrat die Auffassung, dass die Augsburger Waisenhäuser von ihrer Gründung im 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart in Norm und Praxis keine Säkularisierungstendenzen aufweisen. Weltliche und religiöse Angelegenheiten seien nicht zu trennen (auch nicht bei Verwaltung und Finanzierung der Waiseneinrichtungen oder den Erziehungszielen von Bürger und Christ). Safley argumentierte unter anderem damit, dass gemäß den erhaltenen Kurzbiografien der Insassen des Waisenhauses sich nur 3 der Waisen im Zeitraum 1572-1706 gegen eine konfessionelle Erziehung gewandt haben. Bis 1713 suchte keiner in einer anders konfessionellen Einrichtung um Aufnahme nach. Die konfessionelle Identität sei bestimmend, eine säkulare Identität schlichtweg undenkbar gewesen. In der anschließenden Diskussion wurde insbesondere an der Kontinuitätsthese von Safley deutliche Kritik geübt. Er verkenne die Wirkungen der Verstaatlichung und reglementierenden und regulierenden Einwirkungen des Staats und Aufsicht durch den Staat (spätestens) seit den Jahrzehnten um 1800 und die Bedeutung von rechtlichen Rahmenbedingungen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften) für die Tätigkeit solcher Einrichtungen heute. Wenngleich auch nach 1800 kirchlich-religiöser Einfluss auf die Waisenhäuser wie auch auf die Schulen erhalten blieb, so handelte es sich eben doch um Einrichtungen in einer säkularisierten Gesellschaft.

Zur Frage der Kontinuität von Säkularisierungsentwicklungen in der Frühneuzeit ergaben sich aus der Tagung Hinweise darauf, dass das 16. Jahrhundert – häufig anknüpfend an spätmittelalterliche Entwicklungen – eher stärkere Säkularisierungstendenzen aufweist, die im ausgehenden 16. und im 17. Jahrhundert, im Zeichen der Ausprägung von Orthodoxien und zunehmender Bürokratisierung während Absolutismus, auf Ganze gesehen eher wieder schwächer oder besser punktueller ausgeprägt waren. Wichtig bleibt es, die Kontinuität von Spätmittelalter und Frühneuzeit nicht aus dem Blick zu verlieren. Der Humanismus als gemeinsame überkonfessionelle Basis blieb für das (Gelehrten-) Schulwesen auch im Zeitalter der Konfessionalisierung maßgeblich, ist freilich per se kein Präjudiz für Säkularisierung. Die Orientierung reformatorischer Schulordnungen oder auch der Ratio Studiorum der Jesuiten an humanistischen Bildungskonzepten belegen, wie sehr die humanistische Wurzel konfessionell-religiös instrumentalisierbar war. Am konsequentesten berücksichtigte Tomamichel in seiner Studie über die höhere Schule von Annecy diese Entwicklung aus dem Mittelalter in die Frühneuzeit. Die Einbeziehung des Spätmittelalters verdeutlicht, dass manche aus dem isolierten Blick auf die Zeit ab dem 16. Jahrhundert möglicherweise als Säkularisierungstendenzen interpretierte Phänomene tatsächlich Kontinuitäten seit dem Mittelalter darstellen: Zu den mittelalterlichen Traditionen zählte etwa die Bestellung der Lehrkräfte durch den Stadtrat ohne Beteiligung kirchlicher Institutionen. Die Lehrkräfte waren in der Regel keine Geistlichen. Noch der bis 1517 tätige Rektor hatte dezidiert abgelehnt, Priester zu werden, zumal die Stelle gut dotiert war. Religiös-christliche Praktiken blieben, ebenfalls in Tradition zum Mittelalter, virulent, auch als die Anstalt stärker unter humanistischen Einfluss geriet. Seit Ende der 1550er Jahre veränderte die Schule allmählich ihr Gesicht, indem nunmehr Stadt und Kirche gemeinsam die Aufsicht ausübten: der Beginn einer Konfessionalisierung dieser Anstalt. Wiederholte Versuche der Jesuiten und anderer Orden, sich das Kolleg anzueignen, scheiterten zunächst, vermutlich weil man Unruhe durch eine konfessionelle Zuspitzung zu vermeiden suchte. Die Übertragung an die Barnabiten 1614 war schließlich das Ergebnis eines langen Prozesses (seit den 1580er Jahren), in der die Schule stärker einen konfessionellen Charakter angenommen hat. Das im 16. Jahrhundert bei der Schule von Annecy beobachtete „Säkulare“ war eben das Alte, das mittelalterliche „Erbe“, nicht etwas Neues. Erst Ende des 16. Jahrhunderts nahm der Druck zur konfessionellen Entscheidung zu – der unkonfessionalistische Mittelweg war langfristig nicht fortsetzbar. Parallelen mit einer humanistischen Zwischenphase lassen sich andernorts aufzeigen, etwa bei den Archigymnasien in Soest und Dortmund, wo die Entscheidung letztlich zugunsten der Lutheraner ausfällt, in Emmerich, wo das Gymnasium schließlich den Jesuiten übertragen wurde, oder in Wesel, wo am Ende ein reformiertes Gymnasium entstand.

Im Rahmen der Tagung fand auch die AVE-Mitgliederversammlung statt, in der das Thema der nächsten Bielefelder Tagung (11.3.-13.3.2009) festgelegt wurde: „Bildungsgänge: Selbst- und Fremdbeschreibungen in Mittelalter und Früher Neuzeit“. Vorschläge für Beiträge hierzu werden über ein „Call for papers“ erbeten.

Dr. Johannes Kistenich, Detmold/Bergisch Gladbach

Schlagwörter: Bildungsgeschichte; Schulgeschichte; Renaissance; Absolutismus; Aufklärung; Konferenz; Säkularisierung; Schule; Kirche; Staat; Religion
Eingetragen von: heinicke@bbf.dipf.de
Erfassungsdatum: 06. 03. 2007
Korrekturdatum: 06. 03. 2007